Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie
Standards für Urheberrecht, Quellen, Korrekturen und redaktionelle Inhalte.
Zuletzt aktualisiert: 13.09.2026
Diese Richtlinie erläutert, wie SHOWVELOX unter https://1099.neurogena.net urheberrechtlich geschützte Inhalte, journalistische Sorgfalt, Hinweise aus der Öffentlichkeit und mögliche Rechtsverletzungen behandelt. Sie richtet sich nach dem schweizerischen Rechtsrahmen, insbesondere dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), den persönlichkeitsrechtlichen Grundsätzen des Zivilgesetzbuchs sowie den einschlägigen Regeln zum Datenschutz. Sie ist eine transparente Beschreibung unseres Vorgehens und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch zuständige Stellen.
1. Rechte an redaktionellen Inhalten
Texte, eigene Fotografien, Grafiken, redaktionelle Zusammenstellungen, Überschriften, Auswahl und Anordnung von Beiträgen auf SHOWVELOX können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein. Die Rechte liegen bei SHOWVELOX, bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren, Fotografierenden oder bei anderen Rechteinhabenden, soweit bei einem Inhalt nichts anderes angegeben ist.
Leserinnen und Leser dürfen Inhalte für den persönlichen, privaten Gebrauch lesen und im technisch notwendigen Umfang auf ihrem eigenen Gerät speichern. Nicht gestattet ist ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhabenden insbesondere, Beiträge oder Bilder vollständig oder in wesentlichen Teilen zu kopieren, erneut zu veröffentlichen, systematisch zu sammeln, in Datenbanken zu übernehmen, öffentlich vorzuführen, zu bearbeiten oder unter eigener Kennzeichnung weiterzugeben. Dies gilt auch für automatisiertes Auslesen, soweit es über die normale Nutzung der Website hinausgeht oder Schutzinteressen der Redaktion beeinträchtigt.
Ein blosser Hinweis auf SHOWVELOX macht eine Übernahme nicht automatisch zulässig. Auch eine Nennung der Quelle ersetzt keine erforderliche Erlaubnis. Bei Materialien Dritter gelten zusätzlich deren Rechte und allfällige Bedingungen.
2. Zitate, Quellenangaben und faire Kontextwiedergabe
Kurze Zitate aus veröffentlichten Beiträgen können zulässig sein, wenn sie einem erkennbaren Erläuterungs-, Kritik-, Besprechungs- oder Informationszweck dienen. Das Zitat muss in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Inhalt stehen; es darf nicht den Beitrag ersetzen oder dessen wirtschaftlichen beziehungsweise redaktionellen Kern übernehmen. Zitate dürfen weder sinnentstellend gekürzt noch aus ihrem sachlichen Zusammenhang gelöst werden.
Bei jedem zulässigen Zitat sind Quelle, Urheberschaft, soweit bekannt, sowie der konkrete Beitrag eindeutig anzugeben. Bei Bildmaterial gelten besonders strenge Anforderungen: Die Übernahme eines Bildes ist nicht allein deshalb zulässig, weil es online auffindbar, in sozialen Netzwerken veröffentlicht oder bereits von anderen Medien verwendet worden ist. Bildrechte, Persönlichkeitsrechte und gegebenenfalls Rechte abgebildeter Personen sind gesondert zu beachten.
Die Redaktion bemüht sich um sorgfältige Quellenarbeit. Aussagen aus Interviews, öffentlichen Auftritten, Dokumenten oder anderen Medien werden nach journalistischer Relevanz eingeordnet. Wenn eine Quelle nur eingeschränkt überprüfbar ist, wird dies bei der redaktionellen Bewertung berücksichtigt.
3. Eingereichte Hinweise, Texte und Bildmaterial
SHOWVELOX kann Hinweise aus der Öffentlichkeit entgegennehmen, etwa zu Ereignissen, möglichen Fehlern oder Themen von öffentlichem Interesse. Wer einen Hinweis, Text, ein Bild oder anderes Material einreicht, soll nur Inhalte übermitteln, die rechtmässig weitergegeben werden dürfen. Die einreichende Person bleibt für die Richtigkeit ihrer Angaben und für die Berechtigung zur Übermittlung verantwortlich.
Eine Einsendung begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Erwähnung oder Rückmeldung. Die Redaktion kann eingereichtes Material prüfen, kürzen, nicht verwenden oder bei begründeten Zweifeln löschen. Wird Material veröffentlicht, erfolgt dies nur nach redaktioneller Entscheidung und unter Beachtung von Rechten Dritter, Quellenschutz, Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse. Vertraulich übermittelte Hinweise werden nicht ohne sachlichen Grund als öffentliches Material behandelt; eine absolute Vertraulichkeit kann jedoch nicht zugesagt werden, wenn gesetzliche Pflichten, gerichtliche Anordnungen oder der Schutz wesentlicher Rechte dies erfordern.
Bitte übermitteln Sie keine besonders sensiblen persönlichen Daten, private Zugangsdaten, unbeteiligte Privatadressen oder Inhalte, deren Weitergabe andere Personen gefährden könnte. Bei Hinweisen zu bekannten Persönlichkeiten gilt derselbe Massstab wie bei allen anderen Personen: Das öffentliche Interesse rechtfertigt keine unnötige Offenlegung des Privatlebens.
4. Meldung möglicher Urheberrechts- oder Persönlichkeitsverletzungen
Wer annimmt, dass ein Inhalt auf SHOWVELOX Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Bildrechte, Namensrechte, Datenschutzrechte oder andere geschützte Positionen verletzt, kann dies der Redaktion melden. Diese Richtlinie ist ein schweizerisches Verfahren zur Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen. Sie ist keine DMCA-Meldestelle und übernimmt kein ausländisches Standardverfahren.
Meldungen sollen möglichst früh erfolgen und sich auf den konkreten Inhalt beziehen. Eine Meldung allein bedeutet nicht, dass eine Verletzung festgestellt wurde. Ebenso führt sie nicht automatisch zur Entfernung eines Beitrags. Die Redaktion prüft die vorgebrachten Informationen sorgfältig, soweit dies anhand der verfügbaren Unterlagen möglich ist.
Erforderliche Angaben für eine nachvollziehbare Meldung
- den vollständigen Namen und eine zuverlässige Kontaktmöglichkeit der meldenden Person oder der vertretungsberechtigten Stelle;
- eine genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts, einschliesslich der Fundstelle auf SHOWVELOX und einer Beschreibung, ob Text, Bild, Zitat, Überschrift oder sonstiges Material betroffen ist;
- eine klare Erklärung, welches Recht nach Auffassung der meldenden Person verletzt wird;
- bei Urheberrechten Angaben zur eigenen Urheberschaft oder zur Berechtigung, für die Rechteinhabenden zu handeln;
- Unterlagen oder nachvollziehbare Tatsachen, welche die Meldung stützen, soweit deren Übermittlung rechtmässig möglich ist;
- bei behaupteten Tatsachenfehlern die konkrete Passage, die beanstandete Aussage und die nachprüfbare Korrekturinformation;
- eine Erklärung, ob eine vollständige Entfernung, eine Berichtigung, eine Ergänzung, eine Quellenangabe oder eine andere Abhilfe verlangt wird.
Unvollständige Meldungen können die Prüfung erschweren. Die Redaktion kann Rückfragen stellen oder um weitere Nachweise bitten. Bitte senden Sie nur Informationen, die für die Klärung erforderlich sind.
5. Prüfung, Stellungnahme und mögliche Massnahmen
Nach Eingang einer ausreichend konkreten Meldung bewertet die Redaktion den Inhalt und die vorgelegten Informationen. Je nach Fall kann sie die beanstandete Passage vorläufig überprüfen, zusätzliche Quellen abgleichen, die betroffene Autorin oder den betroffenen Autor anhören oder eine Stellungnahme der Person einholen, die den Inhalt eingereicht hat. Bei zeitkritischen oder schwerwiegenden Vorwürfen kann eine vorläufige Einschränkung der Sichtbarkeit erwogen werden, sofern dies sachlich geboten erscheint.
Ergibt die Prüfung eine begründete Rechtsverletzung oder einen relevanten journalistischen Fehler, kann SHOWVELOX den Inhalt entfernen, korrigieren, präzisieren, mit einem Hinweis ergänzen, Bildmaterial austauschen, eine Quellenangabe nachführen oder andere angemessene Schritte treffen. Falls die Beanstandung nicht bestätigt werden kann, kann der Inhalt unverändert bleiben. Entscheidungen berücksichtigen die Meinungs- und Informationsfreiheit, das öffentliche Interesse, die Rechte betroffener Personen sowie die Beleglage des Einzelfalls.
Eine redaktionelle Änderung ist keine Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. Umgekehrt bedeutet ein unveränderter Beitrag nicht, dass die Redaktion jede abweichende Sichtweise teilt oder eine Angelegenheit abschliessend rechtlich beurteilt hat.
6. Gegendarstellung, Berichtigung und journalistische Fairness
Personen oder Organisationen, die von einer Berichterstattung betroffen sind, können eine sachliche Stellungnahme, Berichtigung oder Gegendarstellung anregen. Die Anfrage soll die betreffende Veröffentlichung genau benennen und erläutern, welche Tatsachenbehauptung beanstandet wird. Werturteile, Einschätzungen und klar als Meinung erkennbare Kommentare werden anders beurteilt als überprüfbare Tatsachenbehauptungen.
SHOWVELOX trennt Nachricht und Meinung erkennbar voneinander. Nachrichtenbeiträge sollen Tatsachen, Quellenlage und Unsicherheiten so klar wie möglich darstellen. Kommentare, Analysen und persönliche Einordnungen sollen als solche erkennbar bleiben und dürfen nicht den Eindruck erwecken, sie seien unbestrittene Tatsachen. Interviews werden nach Möglichkeit sinngemäss und fair wiedergegeben; Auszüge dürfen den wesentlichen Aussagegehalt nicht verfälschen.
Bei bestätigten Fehlern wird die Korrektur in einer zur Bedeutung des Fehlers passenden Form vorgenommen. Es kann erforderlich sein, eine Passage zu berichtigen, einen redaktionellen Hinweis hinzuzufügen oder einen Beitrag umfassender zu überarbeiten. Die Redaktion prüft jede Anfrage individuell und wahrt dabei die Rechte aller beteiligten Personen.
7. Schutz der Privatsphäre und Umgang mit Meldedaten
Kontaktangaben und Unterlagen, die im Rahmen einer Meldung oder eines Hinweises übermittelt werden, werden nur insoweit verwendet, wie dies zur Entgegennahme, Prüfung, Beantwortung und Dokumentation des Vorgangs erforderlich ist. Massgeblich sind die anwendbaren schweizerischen Datenschutzregeln, insbesondere das Datenschutzgesetz, sowie gegebenenfalls weitere anwendbare Datenschutzvorschriften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Die Redaktion behandelt die Identität von Hinweisgebenden mit Zurückhaltung. Eine Offenlegung gegenüber Dritten erfolgt nicht allein wegen einer Meldung, sondern nur, wenn sie für eine faire Klärung erforderlich, rechtlich geboten oder zum Schutz überwiegender Rechte notwendig ist. Wer anonym bleiben möchte, sollte beachten, dass die Redaktion bei anonymen oder nicht überprüfbaren Angaben unter Umständen keine Rückfragen stellen und die Behauptung nur eingeschränkt beurteilen kann.
Soweit beim Besuch der Website technische Informationen oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden, sollen Besucherinnen und Besucher transparent informiert werden und die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten erhalten. Nach schweizerischem Recht ist bei entsprechenden Technologien insbesondere eine klare Information und eine zumutbare Widerspruchsmöglichkeit relevant. Werden zusätzliche Anforderungen aufgrund eines konkret anwendbaren ausländischen Datenschutzrechts ausgelöst, werden diese nach ihrer jeweiligen Voraussetzung berücksichtigt. Diese Inhaltsrichtlinie beschreibt jedoch nicht einzelne technische Einstellungen oder Datenflüsse, die hier nicht näher festgelegt sind.
8. Missbrauch von Meldungen
Meldungen sollen nach bestem Wissen erfolgen und dürfen nicht eingesetzt werden, um zulässige Berichterstattung, Kritik, Zitate, politische Meinungsäusserungen oder die Arbeit anderer Personen ohne sachliche Grundlage zu unterdrücken. Bewusst falsche Angaben, gefälschte Nachweise, die Vortäuschung einer Berechtigung oder wiederholte offensichtlich unbegründete Meldungen können die Prüfung beeinträchtigen und Rechte anderer verletzen.
Bei Anzeichen eines Missbrauchs kann die Redaktion zusätzliche Belege verlangen, weitere Kommunikation auf das notwendige Mass beschränken oder eine Meldung zurückweisen. Dies berührt nicht das Recht, berechtigte Anliegen erneut mit nachvollziehbaren Informationen vorzubringen. Bei widerstreitenden Behauptungen kann die Redaktion die Veröffentlichung einer Stellungnahme, eine Korrektur oder eine Entfernung erst nach angemessener Abklärung beurteilen.
9. Kontakt, anwendbarer Rahmen und Änderungen
Für Meldungen zu Inhalten, Urheberrechten, Bildrechten, Berichtigungen oder Datenschutzfragen erreichen Sie SHOWVELOX per E-Mail unter [email protected], telefonisch unter +41798155383 oder schriftlich an Diessbachgrabenstrasse 66, 3672 Oberdiessbach, die Schweiz. Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen stets an, auf welchen Beitrag oder welches Material sich Ihr Anliegen bezieht.
Diese Richtlinie wird nach schweizerischem Recht ausgelegt, soweit zwingendes anwendbares Recht nichts anderes verlangt. Sie kann angepasst werden, wenn sich rechtliche Anforderungen, redaktionelle Abläufe oder technische Rahmenbedingungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf https://1099.neurogena.net veröffentlicht. Massgeblich für die zeitliche Einordnung ist das oben angegebene Datum der letzten Aktualisierung.