Cookie-Richtlinie
Wie showvelox.com notwendige und optionale Speichertechnologien verwaltet.
Zuletzt aktualisiert: 13.09.2026
Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie SHOWVELOX unter https://1099.neurogena.net Cookies und vergleichbare Speichertechnologien einsetzt. Sie richtet sich an Besucherinnen und Besucher in der Schweiz. Die Richtlinie beschreibt den derzeit bekannten technischen Stand des öffentlich erreichbaren Angebots und die Auswahlmöglichkeiten im eingebundenen Consent-Manager.
1. Was Cookies und ähnliche Technologien sind
Cookies sind kleine Textinformationen, die eine Website im Browser ablegen oder auslesen kann. Vergleichbare Technologien sind beispielsweise der lokale Speicher des Browsers, der sogenannte Local Storage. Sie können dazu dienen, eine technische Auswahl zu merken, Einstellungen wiederherzustellen oder die Nutzung eines Angebots auszuwerten.
Je nach Technologie können dabei Angaben wie eine gespeicherte Einwilligungsentscheidung, gewählte Einstellungen, eine technische Kennung, Browserinformationen oder Nutzungsereignisse verarbeitet werden. Eine solche Speicherung bedeutet nicht automatisch, dass eine Person unmittelbar identifiziert wird. Werden technische Kennungen jedoch mit anderen Informationen verbunden oder zur Wiedererkennung verwendet, können sie datenschutzrechtlich relevant sein.
2. Warum SHOWVELOX diese Technologie einsetzt
Derzeit dient die tatsächlich eingesetzte lokale Speicherung ausschliesslich dazu, Ihre Entscheidung im Consent-Manager festzuhalten. Dadurch kann die Website berücksichtigen, ob Sie optionale Kategorien akzeptiert, abgelehnt oder Ihre Auswahl angepasst haben. Ohne eine gespeicherte Entscheidung müsste die Abfrage bei weiteren Seitenaufrufen erneut erscheinen oder Ihre getroffene Auswahl könnte nicht zuverlässig berücksichtigt werden.
Funktionale und Analyse-Kategorien werden vor einer Einwilligung nicht aktiviert. Nach dem derzeit bekannten Stand sind keine Analyse-, Werbe-, Social-Media- oder sonstigen Drittanbieter-Cookies eingebunden. Es werden daher über den Consent-Manager aktuell keine optionalen Technologien für Reichweitenmessung, verhaltensbezogene Ansprache oder die Einbindung externer sozialer Netzwerke aktiviert.
3. Kategorien im Überblick
Unbedingt notwendige Speicherung
Diese Kategorie ist im Einsatz. Sie umfasst die lokale Speicherung Ihrer Consent-Auswahl. Ihr Zweck besteht allein darin, die Entscheidung im Consent-Manager zu dokumentieren und bei späteren Aufrufen zu berücksichtigen. Diese Speicherung ist für die Verwaltung Ihrer Auswahl notwendig und kann nicht als optionale Kategorie eingeschaltet werden.
Funktionale Technologien
Funktionale Technologien könnten beispielsweise persönliche Darstellungs- oder Komforteinstellungen speichern. Sie werden auf SHOWVELOX nach dem beschriebenen Stand nicht eingesetzt. Sollte eine solche Kategorie künftig verwendet werden, wird sie vor ihrer Aktivierung im Consent-Manager als optionale Auswahl ausgewiesen.
Analyse und Leistungsanalyse
Analyse-Technologien könnten helfen zu verstehen, welche Inhalte aufgerufen werden und wie sich die technische Leistung entwickelt. Derzeit sind keine bekannten Analyse- oder Leistungsanalyse-Cookies eingebunden. Es findet nach dem beschriebenen Stand keine solche optionale Messung über Cookies oder vergleichbare Drittanbieter-Technologien statt.
Werbung und zielgerichtete Inhalte
Technologien dieser Kategorie würden üblicherweise Interessen, wiederholte Besuche oder Interaktionen erfassen, um Inhalte über mehrere Angebote hinweg auszurichten. SHOWVELOX verwendet derzeit keine Werbe- oder Targeting-Cookies. Es werden im beschriebenen Stand keine derartigen Kategorien durch den Consent-Manager aktiviert.
Soziale Medien
Social-Media-Technologien können bereits beim Aufruf einer Seite Daten an Plattformen übermitteln, etwa wenn eingebettete Beiträge, Schaltflächen oder Player geladen werden. Derzeit sind keine bekannten Social-Media-Cookies oder entsprechenden Drittanbieter-Technologien eingebunden. Falls dies künftig geändert wird, erfolgt eine transparente Information und, soweit erforderlich, eine vorherige Auswahlmöglichkeit.
4. Tatsächlich bekannte Speicherung
Die folgende Übersicht enthält nur die im Briefing bestätigte Speicherung. Es werden keine zusätzlichen Cookie-Namen, Anbieter oder Laufzeiten behauptet, die technisch nicht bestätigt sind.
| Technologie | Partei | Gespeicherte Information und Zweck | Speicherdauer | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Local-Storage-Eintrag „ng-cookie-consent-v1“ | Erstanbieter; lokal im Browser für https://1099.neurogena.net | Auswahl im Consent-Manager; dient der Berücksichtigung von Akzeptanz, Ablehnung oder Anpassung optionaler Kategorien. | Die Auswahl wird lokal im Browser gespeichert. Eine abweichende automatische Löschfrist ist im beschriebenen Stand nicht dokumentiert. Die Information kann durch Änderung der Auswahl, über Browserdaten-Löschung oder nach den jeweiligen Browserregeln entfernt werden. | Notwendig zur Speicherung und Verwaltung Ihrer Auswahl; keine optionale Analyse- oder Werbenutzung. |
5. Erstanbieter und Drittanbieter
Erstanbieter-Technologien werden durch die Website selbst oder für ihre eigene Domain gesetzt beziehungsweise lokal gespeichert. Der bekannte Eintrag „ng-cookie-consent-v1“ gehört zu dieser Kategorie, weil er die Auswahl auf https://1099.neurogena.net im Browser verwaltet.
Drittanbieter-Technologien stammen von einer anderen Stelle als der besuchten Website. Sie können etwa entstehen, wenn externe Analysewerkzeuge, soziale Netzwerke, Videodienste oder andere eingebundene Inhalte geladen werden. Nach dem derzeit bekannten Stand sind keine Drittanbieter-Cookies oder Drittanbieter-Dienste dieser Art eingebunden. Deshalb nennt diese Richtlinie keine nicht bestätigten Anbieter.
6. Sitzungsspeicherung und dauerhafte Speicherung
Sitzungstechnologien werden normalerweise gelöscht, wenn Sie den Browser schliessen. Dauerhafte Technologien bleiben über eine Sitzung hinaus gespeichert, bis ihr festgelegtes Ende erreicht ist oder sie manuell entfernt werden. Local Storage ist in der Regel nicht an das Ende einer einzelnen Browser-Sitzung gebunden.
Die hier bekannte Consent-Auswahl ist eine dauerhafte lokale Speicherung, weil sie Ihre Entscheidung bei späteren Besuchen berücksichtigen soll. Eine konkrete automatische Ablaufzeit wurde für den Eintrag nicht mitgeteilt und wird daher nicht festgelegt. Sie können die gespeicherte Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder die lokalen Website-Daten in Ihrem Browser löschen. Nach einer Löschung kann die Website Ihre frühere Auswahl nicht mehr berücksichtigen, bis Sie erneut entscheiden.
7. Rechtsgrundlage und Ihre Wahl nach Schweizer Recht
Für Angebote in der Schweiz sind insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz und die Vorgaben des Fernmelderechts zu beachten. Bei Cookies und vergleichbaren Technologien ist Transparenz wichtig: Besucherinnen und Besucher müssen über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert werden und eine Möglichkeit erhalten, die Nutzung abzulehnen. Die notwendige Speicherung Ihrer Consent-Auswahl dient der Umsetzung genau dieser Entscheidungsmöglichkeit.
Optionale funktionale, Analyse-, Werbe- und Social-Media-Technologien werden nach dem beschriebenen technischen Stand vor einer Einwilligung nicht aktiviert. Da diese Kategorien derzeit nicht eingesetzt werden, entsteht gegenwärtig keine Auswahl für konkrete optionale Anbieter. Würden sie künftig eingeführt, werden Zweck, beteiligte Partei, Speicherdauer und Auswahlmöglichkeit vor der Aktivierung nachvollziehbar dargestellt.
Soweit Datenschutzrecht anderer Staaten im Einzelfall anwendbar sein kann, etwa bei einem gezielten Angebot für Personen im Europäischen Wirtschaftsraum, gelten die dort einschlägigen Anforderungen zusätzlich. Dies betrifft insbesondere Transparenz, die Rechtsgrundlage für nicht notwendige Technologien sowie die Möglichkeit, eine Einwilligung ohne unnötige Hürden zu verweigern oder zu widerrufen. Diese Richtlinie ersetzt keine Prüfung der Anwendbarkeit in einem konkreten Einzelfall.
8. So funktioniert der Consent-Manager
Der Consent-Manager erscheint auf allen öffentlichen Seiten. Er bietet gleich sichtbar die Schaltflächen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“. Damit ist es möglich, optionale Kategorien abzulehnen, ohne zuerst eine Detailansicht öffnen zu müssen. Zusätzlich steht eine Detailauswahl zur Verfügung, in der Kategorien einzeln geprüft und – sofern künftig vorhanden – ausgewählt werden können.
Ein dauerhaft sichtbarer Button „Cookie-Einstellungen“ ermöglicht es, die getroffene Wahl erneut aufzurufen. Dort können Sie Ihre Auswahl ändern oder eine zuvor erteilte Einwilligung widerrufen. Der Widerruf ist genauso erreichbar wie eine Zustimmung: über die sichtbare Einstellmöglichkeit auf den öffentlichen Seiten. Eine Änderung wirkt für zukünftige Abrufe und Aktivierungen optionaler Kategorien. Bereits im Browser vorhandene lokale Daten können zusätzlich über die Browserfunktionen gelöscht werden.
9. Browser-Einstellungen und mögliche Folgen
Sie können Cookies und lokale Website-Daten auch direkt in Ihrem Browser verwalten. Die meisten Browser erlauben es, einzelne Daten einer Website zu löschen, Speicherungen generell zu beschränken oder beim Schliessen des Browsers automatisch zu entfernen. Die genauen Schritte unterscheiden sich je nach Browser und Gerät.
Wenn Sie die lokale Speicherung für https://1099.neurogena.net löschen oder vollständig blockieren, kann der Consent-Manager Ihre frühere Auswahl nicht wiedererkennen. In diesem Fall kann die Abfrage erneut angezeigt werden. Da nach dem beschriebenen Stand nur die Consent-Auswahl als notwendige Speicherung bekannt ist, sind keine weiteren konkreten Funktionsfolgen durch eine Blockierung dieser Speicherung dokumentiert.
10. Datenübermittlungen ins Ausland und Datenschutzerklärung
Für die in dieser Richtlinie beschriebene lokale Consent-Speicherung ist keine Übermittlung an einen bekannten Drittanbieter beschrieben. Der Eintrag wird lokal in Ihrem Browser verwaltet. Daher nennt diese Cookie-Richtlinie keine internationalen Empfänger oder Länder, die für diesen Eintrag bestätigt wären.
Allgemeine Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu möglichen Empfängern, zu Betroffenenrechten und zu weiteren Verarbeitungsvorgängen finden Sie in der Datenschutzerklärung von SHOWVELOX. Falls künftig Technologien mit externen Empfängern eingesetzt werden, werden die dazugehörigen Angaben vor ihrer Verwendung in der Cookie-Auswahl und gegebenenfalls in der Datenschutzerklärung ergänzt.
11. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie
Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich die technische Umsetzung des Consent-Managers, die eingesetzten Kategorien oder rechtliche Anforderungen ändern. Wesentliche Änderungen werden in einer aktualisierten Fassung dieser Seite beschrieben. Das Datum am Anfang der Seite zeigt den Stand der zuletzt veröffentlichten Aktualisierung.
12. Kontakt und Fragen zu Ihrer Auswahl
Bei Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie, zum Consent-Manager oder zu Ihrer gespeicherten Auswahl erreichen Sie SHOWVELOX per E-Mail unter [email protected], telefonisch unter +41798155383 oder postalisch unter Diessbachgrabenstrasse 66, 3672 Oberdiessbach, die Schweiz.